16.11.2021
Die Selbstableseunterlagen werden Anfang Dezember verschickt. Sie können uns Ihren Zählerstand hier auf der Homepage mitteilen, einfach die Wasseruhr anklicken. Alternativ können Sie die Karte mit der Post schicken oder im Rathaus einwerfen. Am besten gleich erledigen. Sie helfen uns damit sehr.
Die Selbstableseunterlagen für die Verbrauchsabrechnung 2021 werden allen Rechnungsempfängern (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) zugestellt.
Am besten gleich erledigen. Sie helfen uns damit sehr.
Die Zählerstände müssen
spätestens bis zum 7. Januar 2022 zurückgemeldet werden.
Sie können auf das Foto der Wasseruhr klicken und gelangen direkt zur Eingabemaske.
Durch
Eingabe Ihres Buchungszeichens und
Ihres individuellen Passworts können Sie den Zählerstand erfassen.
Alternativ können Sie die Karte mit der Post schicken oder im Rathaus
einwerfen.Sollten Sie ein
Smartphone besitzen, können Sie den QR-Code
abscannen und Ihren Zählerstand übermitteln.
Für evtl. Rückfragen bitten wir
Sie aufIhrerAblesekarte Ihre
Handy-Nummer/Festnetz-Nummer zu vermerken.
ZUSÄTZLICHE HILFREICHE HINWEISE ZUR ZÄHLERABLESUNG
Identifikation des
jeweiligen Zählers
Die Zählernummer am
Wasserzähler sowie die Zählernummer auf der Ablesekarte müssen miteinander
verglichen werden. Wenn die Zählernummer auf dem Wasserzähler nicht mit der auf der Ablesekarte
identisch ist, muss die richtige Zählernummer auf der Ablesekarte vermerkt
werden. In diesem Falle setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung
oder senden Sie uns ein Foto des Zählers.
Ablesung des
Wasserzählers
Den Zählerstand gut
lesbar und ohne Nachkommastellen (siehe
Beispiel auf der Rückseite der Ablesekarte) in das vorgegebene Feld eintragen. Tipp: Um eine fehlerhafte Übermittlung des Zählerstands zu
vermeiden, kann es hilfreich sein, den Zählerstand (Wasserverbrauch) aus der
Verbrauchsabrechnung als Vergleich heranzuziehen.
Eintragung von
Anmerkungen
Eventuelle Änderungen
der Anschrift oder sonstige Informationen wie z.B. falsche Zählernummer,
unbewohntes Haus, Rohrbruch o.ä. bitte in das Feld Anmerkungen auf der
Vorderseite der Ablesekarte eintragen. Kunden, deren Zählerstände
seit mehreren Jahren geschätzt werden,
bitten wir im eigenen Interesse, unbedingt den Zählerstand abzulesen. So können
ggf. Rohrbrüche, defekte Spülkästen oder Überdruckventile bei der Heizanlage
bemerkt werden. Diese sind wiederholt Ursache für erhebliche
Wassermehrverbräuche, die zu unangenehmen Nachzahlungen führen.
Sollten Sie in der Ablesezeit abwesend sein, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung. Danke.
Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Schwering bzw. Herr Harant gerne zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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