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Wasserzähler ablesen

16.11.2021

Die Selbstableseunterlagen werden Anfang Dezember verschickt. Sie können uns Ihren Zählerstand hier auf der Homepage mitteilen, einfach die Wasseruhr anklicken. Alternativ können Sie die Karte mit der Post schicken oder im Rathaus einwerfen. Am besten gleich erledigen. Sie helfen uns damit sehr.

Foto Wasseruhr

Die Selbstableseunterlagen für die Verbrauchsabrechnung 2021 werden allen Rechnungsempfängern (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) zugestellt. 

Am besten gleich erledigen. Sie helfen uns damit sehr.
Die Zählerstände müssen spätestens bis zum 7. Januar 2022 zurückgemeldet werden. 

Sie können auf das Foto der Wasseruhr klicken und gelangen direkt zur Eingabemaske. 
Durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und Ihres individuellen Passworts können Sie den Zählerstand erfassen.
Alternativ können Sie die Karte mit der
Post schicken oder im Rathaus einwerfen.Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie den QR-Code abscannen und Ihren Zählerstand übermitteln.
Für evtl. Rückfragen bitten wir Sie auf
IhrerAblesekarte Ihre Handy-Nummer/Festnetz-Nummer zu vermerken.

ZUSÄTZLICHE HILFREICHE HINWEISE ZUR ZÄHLERABLESUNG 

Identifikation des jeweiligen Zählers
 Die Zählernummer am Wasserzähler sowie die Zählernummer auf der Ablesekarte müssen miteinander verglichen werden. Wenn die Zählernummer auf dem Wasserzähler nicht mit der auf der Ablesekarte identisch ist, muss die richtige Zählernummer auf der Ablesekarte vermerkt werden. In diesem Falle setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung oder senden Sie uns ein Foto des Zählers. 

Ablesung des Wasserzählers
Den Zählerstand gut lesbar und ohne Nachkommastellen (siehe Beispiel auf der Rückseite der Ablesekarte) in das vorgegebene Feld eintragen. Tipp: Um eine fehlerhafte Übermittlung des Zählerstands zu vermeiden, kann es hilfreich sein, den Zählerstand (Wasserverbrauch) aus der Verbrauchsabrechnung als Vergleich heranzuziehen. 

Eintragung von Anmerkungen
Eventuelle Änderungen der Anschrift oder sonstige Informationen wie z.B. falsche Zählernummer, unbewohntes Haus, Rohrbruch o.ä. bitte in das Feld Anmerkungen auf der Vorderseite der Ablesekarte eintragen. Kunden, deren Zählerstände seit mehreren Jahren geschätzt werden, bitten wir im eigenen Interesse, unbedingt den Zählerstand abzulesen. So können ggf. Rohrbrüche, defekte Spülkästen oder Überdruckventile bei der Heizanlage bemerkt werden. Diese sind wiederholt Ursache für erhebliche Wassermehrverbräuche, die zu unangenehmen Nachzahlungen führen. 

Sollten Sie in der Ablesezeit abwesend sein, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung. Danke. 

 Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Schwering bzw. Herr Harant gerne zur Verfügung:

Schwering, Isabell

Buchhaltung und Steuern

Harant, Karlheinz

Buchhaltung und Steuern

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr