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Beglaubigungen

Wir beglaubigen Kopien und auch Unterschriften. Bei Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat. 

Kopien beglaubigen

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

  • Abschriften
  • Ablichtungen
  • Vervielfältigungen
  • Negative

Das Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.

In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben. Das Bürgerbüro kann zusätzlich behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

Es können grundsätzlich nur Dokumente in deutscher Sprache beglaubigt werden. Benötigen Sie für eine deutsche Behörde eine Beglaubigung eines ausländischen Dokumentes, muss dieses durch einen amtlich beglaubigten Übersetzer übersetzt sein. Die Übersetzung  muss mit dem Originaldokument fest verbunden sein.

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Standesamt, dass die Urkunde ausgestellt hat.

Bgelaubigungen für Rentenzwecke werden nicht durch das Bürgerbüro bearbeitet. Hierfür ist ein Termin bei der Rentenberatungsstelle der Gemeinde erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Feigel unter 0721/97886-83 (nur Montag und Freitag).

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.

Verfahrensablauf

Legen Sie beim Bürgerbüro das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann mit dem Original verglichen.
Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht. Sie können persönlich vorbeikommen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen.

Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

 

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • die Urschrift (Originalschriftstück).   
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie.

Gerne fertigen auch wir gegen eine Gebühr die Kopien für Sie.

Gebühr


Die Gebühr beträgt pro Beglaubigungsvermerk 1,00 Euro.
Für jede angefertigte Kopie entsteht eine Gebühr von 0,25 Euro.

Unterschriften amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Das Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafenbeglaubigt die Unterschrift durch einen  Beglaubigungsvermerk. Das Bürgerbüro beglaubigt Schriftstücke, die

  • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

Verfahrensablauf

Unterschriften und Handzeichen müssen in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden.

Sie müssen beim Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen. Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Gebühr

Die Gebühr beträgt pro geblaubigte Unterschrift 2,50 Euro.

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr