Im Bürgerbüro in Eggenstein-Leopoldshafen kann ein Wohnsitz als Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Einen Zweitwohnsitz in Eggenstein-Leopoldshafen können Sie persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen anmelden.
Für die schriftliche Anmeldung werden wir Ihnen zeitnah einen auf das Bundesmeldegesetz angepassten Meldeschein zur Verfügung stellen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich bei der Anmeldung benötigt:
Das ab 01.11.2015 gültige Bundesmeldegesetz fordert bei Anmeldung eines Wohnsitzes eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (i.d.R Eigentümer) aus der hervorgeht, welche Personen in die Wohnung einziehen. Für die Meldung haben wir Ihnen unter "Formulare" einen Vordruck zur Verfügung gestellt.
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.
Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der Wohnung erfolgen.
Es fallen für die Anmeldung keine Gebühren an. Die im Zuge der Anmeldung ausgestellte Meldebescheinigung ist benfalls gebührenfrei.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
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