Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es wird auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckt.
Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt.
Neben dem sogenannten "Privatführungszeugnis", das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein sogenanntes "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Jagdschein, Waffenschein).
Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. Das "erweiterte Führungszeugnis" soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern als Erzieher, Lehrer, Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer etc. verhindern.
Weiterführende Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Die folgenden Angaben gelten dem Grunde nach für alle Arten des Führungszeugnisses.
Persönliche Antragstellung:
Das Führungszeugnis wird auf Antrag jeder Person ab 14 Jahren erteilt. Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich nur persönlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes möglich. Lediglich dem gesetzlichen Vertreter ist die Beantragung des Führungszeugnisses für die vertretene Person gestattet (§ 30 Bundeszentralregistergesetz).
Der Antragsteller muss seine Identität durch die Vorlage seines
Reisepasses, Personalausweises oder seiner Geburtsurkunde bei der
Antragstellung nachweisen. Handelt der Antragsteller als gesetzlicher
Vertreter, muss er zusätzlich seine Vertretungsmacht nachweisen.
Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.
Schriftliche Antragstellung:
Neben der persönlichen Antragstellung bei der
Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden.
In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt
auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender
Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben.
Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich
beglaubigt sein.
Eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift nehmen z.B. regelmäßig die Meldebehörden vor. Öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie z.B. bei Notaren.
Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift
ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Ebenso muss die Gebühr vor Bearbeitung bei uns
vorliegen (bar, Scheck, Überweisung).
Ein "erweitertes Führungszeugnis" kann beantragt werden, wenn dies per Gesetz vorgesehen ist oder es in bestimmten Fällen benötigt wird.
Diese Fälle sind:
Die das erweitere Führungszeugnis anfordernde Stelle (z.B. Arbeitgeber) muss formlos schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzung für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Diese Bestätigung muss bei der Beantragung vorgelegt werden.
Die Gebühr für das Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.
Die Gebühr für das europäische Führungszeugnis beträgt 17,00 Euro.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird unmittelbar nach der Antragstellung beim Bürgerbüro Eggenstein-Leopoldshafen elektronisch an das Bundesjustizamt übermittelt. In der Regel vergehen bis zur Ausstellung und Zusendung an die anfordernde Stelle zwischen einer und zwei Wochen.
Auf der Seite des Bundesamtes für Justiz kann ein Führungszeugnis nun auch rund um die Uhr online beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Besitz eines elektronsichen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ist. Zusätzlich wird ein Kartenlesegerät benötigt.
Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder giropay.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
Bürgerbüro
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buergerservice@egg-leo.de
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