1
2
3
4
5
6

Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister

Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. Seit 2009 werden Geburten auf Grund gesetzlicher Neuerungen im Geburtenregister geführt. Statt einer Geburtsurkunde wird für Geburten ab dem 01.01.2009 ein Auszug aus dem Geburtenregister ausgestellt.

Verfahrensablauf


Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beukundet hat. Sind Sie z.B. in Karlsruhe geboren, stellt das Standesamt Karllsruhe die Geburtsurkunde aus.

Zur Bestellung der Geburtsurkunde aus Eggenstein-Leopoldshafen können Sie das unten angefügte Formular verwenden oder Sie kommen persönlich beim Standesamt Eggenstein-Leopoldshafen vorbei.

Hinweis:
Abschriften oder Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können nicht beglaubigt werden. Personenstandsurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Personenstandsregistern dürfen nur die Standesämter ausstellen, die das jeweilige Register (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister) führen, da die Urkunden und Abschriften immer den aktuellen Stand der Registereinträge darstellen müssen (Beispielsweise kann in einer ältere Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen sein, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde).

Gebühren


Die Gebühr pro ausgestellter Geburtsurkunde bzw. pro Auszug aus dem Geburtenregister beträgt 12,- €.

Bestellformular

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr