Wenn Sie in die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen zuziehen oder
innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
bei der Meldebehörde im Rathaus Eggenstein-Leopoldshafen an- bzw. ummelden.
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen führt das Melderegister automatisiert. Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro erscheinen. Hier werden Ihre Angaben dann direkt im Melderegister erfasst. Auf dem Ausdruck, der von Ihnen erhobenen Daten, bestätigen Sie zum Abschluss die Richtigkeit der erfassten Daten durch Ihre Unterschrift.
Beachten Sie aber bitte, dass bei einer persönlichen Anmeldung bei der Meldebehörde kostenfrei die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert wird. Dies ist bei einer schriftlichen Wohnsitzanmeldung nicht möglich.
Einen Termin können Sie hier online vereinbaren.
Für eine schriftliche Anmeldung in unserer Gemeinde können Sie das unter "Formulare" bereitgestellte Anmeldeformular verwenden. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich bei der Anmeldung benötigt:
Das ab 01.11.2015 gültige Bundesmeldegesetz fordert bei Anmeldung eines Wohnsitzes eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (i.d.R Eigentümer) aus der hervorgeht, welche Personen in die Wohnung einziehen. Für die Meldung haben wir Ihnen unter "Formulare" einen Vordruck zur Verfügung gestellt.
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbestätigung beilegen.
Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Tipp:
Lassen Sie die Anschrift auf Ihrem Ausweisdokument am besten gleichzeitig mit der Anmeldung in Eggenstein-Leopoldshafen aktualisieren.
Die Anmeldung in Eggenstein-Leopoldshafen muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Gemeinde erfolgen.
Es fallen für die Anmeldung keine Gebühren an. Die im Zuge der Anmeldung ausgestellte Meldebescheinigung ist ebenfalls gebührenfrei.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei vollständiger Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei einem Wegzug in das Ausland.
Bei minderjährigen Kinder, die bisher mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben und künftig nur noch mit einem Elternteil in einer neuen Hauptwohnung leben werden oder die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt benötigen wir zur An- bzw. Ummeldung die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Ein Vordruck hierfür finden Sie unter Formulare.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
Bürgerbüro
0721 97886-22
buergerservice@egg-leo.de
Bürgerbüro
0721 97886-20
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Bürgerbüro
0721 97886-24
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Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
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