Die Standesämter in Baden-Württemberg sind nach dem Landesgesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit verpflichtet, bei der Erhebung, Feststellung und Sicherung des Nachlasses einer verstorbenen Person mitzuwirken und das zuständige Nachlassgericht zu benachrichtigen. In Baden-Württemberg nehmen die Notariate die Aufgaben des Nachlassgerichts wahr.
Nach der Beurkundung eines Sterbefalls verständigt das Standesamt das Nachlassgericht.
Wer im Besitz eines Testamentes ist bzw. ein Testament findet, hat, sobald er vom Tod der Person erfährt, das Original an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 Bürgerliches Gesetzbuch).
Hinweisblatt zur Tätigkeit des Nachlassgerichtes
Rechtliche Auskünfte und Erbscheine erteilen ausschließlich die niedergelassenen Notare.
Standesamt
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Standesamt
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