Sind Sie beispielsweise auf der Suche nach einer
bestimmten Person, haben Sie einen guten Freund aus den Augen verloren,
planen Sie ein Klassentreffen oder brauchen Sie die Anschrift eines
Schuldners?
Über die Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Gemeinde folgende Informationen zu der gesuchten Person:
Für eine
einfache Melderegisterauskunft müssen Sie den Zweck benennen, für den Sie die Auskunft benötigen. Sie dürfen die Daten auch nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Ein Verstoß kann ein Bußgeld zur Folge haben. Ob Ihnen die Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der
gesuchten Person erteilt, liegt stets im Ermessen der Meldebehörde.
Im Rahmen einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister können Sie weitere Angaben über eine von Ihnen gesuchte Person erhalten.
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
Voraussetzung ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle
oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als
schutzwürdig anerkannt wird und das Geheimhaltungsinteresse des
Betroffenen überwiegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten
zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung (z.B. Mahnverfahren,
Klageerhebung) benötigt werden. Unter einem berechtigten
wirtschaftlichen Interesse wird auch die Überprüfung der von einem
Kreditnehmer gegenüber dem Kreditinstitut gemachten Angaben zur eigenen
Person verstanden.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann
auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes
Forschungsvorhaben benötigt werden. Die Erteilung einer erweiterten
Melderegisterauskunft wird dem Betroffenen immer mitgeteilt, es sei
denn, die Auskunftserteilung erfolgt aufgrund eines rechtlichen
Interesses (z.B. wenn ein Inkassounternehmen die Neuanschrift eines
Schuldners benötigt).
Der Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Abt. Bürgerdienste unter Darlegung des berechtigten Interesesses einzureichen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Hierbei ist die gesuchte Person so genau wie möglich zu bezeichnen (Name, Vorname, letzte bekannte Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht).
Sollten Sie eine erweitere Auskunft aus dem Melderegister wünschen, müssen Sie bei der Beantragung den Nachweis Ihres berechtigten Interesses vorlegen. Bitte legen Sie im Rahmen der Beantragung dar, welche Daten Sie zu welchem Zweck benötigen.
Sie können zur Beantragung einer Melderegisterauskunft auch die unter Formular aufgeführten Anträge verwenden.
Alternativ können Sie die Online-Bürgerauskunft des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg nutzen. Bitte beachten Sie, dass hier höhere Gebühren anfallen als bei einer Anfrage bei der Gemeindeverwaltung.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft, die bei der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen gestellt wird, beträgt 5,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Melderegisterauskunft auch dann anfällt, wenn
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
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