Nicht jeder Baggersee ist zum Baden geeignet.
Seen, die zum Baden zugelassen sind, unterliegen einer ständigen Kontrolle der Qualität des Wassers.
Baggerseen sind ein wichtiger Baustein für die Naherholung:
Sensibilität für die Natur vermeidet unschöne Diskussionen.
In Eggenstein-Leopoldshafen gibt es derzeit zwei Badeseen
Baggersee Fuchs & Gros in Eggenstein
und den Baggersee Mittelgrund in Leopoldshafen.
Baggersee-Verordnungen
Rechtsverordnung Baggersee Fuchs & Gros
Rechtsverordnung Baggersee Mittelgrund
Ein Baggersee ist ein künstlich angelegter See, der in der Regel auf den
Abbau von Kies oder Sand als Baumaterial zurückgeht. Die Abbaulöcher
werden entsprechend der gesetzlich geforderten Renaturierung meist
landschaftlich gestaltet. Dabei entstehen, soweit sich der Abbau in den
Grundwasserhorizont eingeschnitten hatte, die Baggerseen.
Von
natürlichen Seen unterscheiden sich Baggerseen dadurch, dass sie in der
Regel weder oberflächliche Zuflüsse noch Abflüsse haben.
Der Austausch mit dem Grundwasser beschränkt sich dabei auf den Ausgleich von Pegelschwankungen.
Baggerseen laden zum Baden ein
Ungetrübtes
Badevergnügen durch Rücksichtnahme und Sensibilität
Schwimmen
zählt im Sommer zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Gleich, ob man nur
einfach die Seele baumeln lässt oder Sport und Spiel im Wasser sucht, der Erholungswert
ist hoch. Getreu dem Motto „Wohlfühlen in Vielfalt“ unterstützt die Gemeinde
die umfangreichen Freizeitnutzungsmöglichkeiten, die die schönen Seen in
reizvoller Landschaft bieten.
Die
berechtigten Wünsche der Naherholungssuchenden, Sicherheitsanforderungen und
Naturschutzaspekte sind nur schwer unter einen Hut zu bringen. Aber
Sensibilität für die Natur und auch die Gefahren, die beispielsweise durch
offenes Feuer entstehen können, machen ein ungestörtes Miteinander möglich.
Rücksichtnahme und die Beachtung der bei den Seen ausgehängten
Baggerseeverordnungen ersparen allen Beteiligten unschöne Diskussionen oder gar
Bußgelder.
Die beiden
zum Baden zugelassenen Baggerseen „Fuchs und Gros“ in Eggenstein und
„Mittelgrund“ in Leopoldshafen bieten hierfür den idyllischen Rahmen im Bereich
der naturgeschützten Auelandschaft mit einer ausgezeichneten Wasserqualität.
Beide Seen sind in Zonen für unterschiedliche Freizeitaktivitäten eingeteilt,
deren Beschreibung ebenfalls bei den Seen aushängt.
Ausgezeichnete
Qualität laut Landesgesundheitsamt
Die letzte Prüfung des Landesgesundheitsamtes Stuttgart für die beiden Badeseen in Eggenstein und Leopoldshafen ergab gemäß EU-Richtlinie die Einstufung „Ausgezeichnete Badegewässerqualität“. Mittlerweile sorgen verschiedene Normen und gesetzliche Regelungen dafür, dass das nasse Freizeitvergnügen nicht zu einer Gesundheitsgefahr wird. Die Überwachung und Beurteilung der Badegewässerqualität erfolgt durch die Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart. Während der Badesaison vom 1. Juni bis 15. September werden regelmäßig Proben entnommen und analysiert, allerdings nur bei den zum Baden zugelassenen Seen. Die Untersuchungen konzentrierten sich auf zwei mikrobiologische Parameter (E.coli und iEnterokokken), welche auf mögliche fäkalen Verunreinigungen hinweisen. Darüber hinaus wird auf sichtbare Verschmutzungen (Abfälle wie teerhaltige Rückstände, Plastik, Glas) sowie auf eine eventuelle Massenvermehrung von Algen kontrolliert. Die Ergebnisse der aktuellen Wasserproben hängen bei den Badeseen aus. Bei nicht ausreichenden Badewasserwerten informiert die Gemeindeverwaltung unverzüglich über Presse, Internet und Hinweisschilder. Für die EU-Einstufung der Badegewässerqualität werden die vorhergehenden vier Jahre betrachtet.
An Freitagen, Samstagen, Sonntagen, sowie gesetzlichen Feiertagen ist das Tauchen an den Baggerseen Fuchs und Gros und Mittelgrund nur mit einer Tauchgenehmigung (in der Folge Tauchkarte genannt) zulässig.
Die Tauchkarten sind entweder per E-Mail an tauchkarten@nautische.de oder telefonisch unter der Tauchkartenhotline 0173/4327923 erhältlich. Die Tauchkartenhotline ist von April bis Oktober jeden Donnerstag und Freitag von 16.00 - 18.00 Uhr erreichbar.
Die Tauchkarten können frühestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin bei der Nautischen Gesellschaft beantragt werden. Hierfür erhebt die Nautische Gesellschaft im Auftrag der Gemeindeverwaltung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 €.
Soweit das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist, kann jeder, der im Besitz eines gültigen Tauchbrevets ist, eine Tauchkarte erhalten. Das Tauchbrevet und die Tauchkarte sind dann am Baggersee mitzuführen.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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