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Obdachlosigkeit


Obdachlos gewordene Personen haben das Recht sich bei der Gemeinde obdachlos zu melden und eine Unterbringung zu beantragen. Nicht immer steht der Gemeinde sofort geeigneter Wohnraum zur Verfügung, der auf Dauer überlassen werden kann. So kann es notwendig werden obdachlos gewordene Personen in eine Obdachlosenunterkunft einzuweisen. 

Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Notunterbringung. In diesem Zeitraum hat die obdachlos gewordene Person die Verpflichtung sich eine neue Wohnung zu suchen.
 
Da es sich bei der Obdachlosenunterbringung nicht um eine Wohnraumüberlassung im eigentlichen Sinne handelt, also kein Mietvertrag zustande kommt, tritt kein Mietrecht ein. Die Kosten der Unterbringung werden von der untergebrachten Person als Nutzungsentschädigung erhoben.“

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr