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Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
    In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
  • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Weitere allgemeine Informationen


Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Verfahrensablauf


Die Ummeldung Ihres Gewerbes erfolgt i.d.R persönlich bei Ordnungsamt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Die Ummeldung wird hier direkt im System erfasst und die Bestätigung direkt im Anschluss ausgehändigt.

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis:
Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die Fortsetzung des Betriebes untersagt werden.

Formular Gewerbeummeldung

Fristen


Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise Erweiterung des Gewerbegegenstands fällig.

Erforderliche Unterlagen


Bitte bringen Sie bei der persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sollte Sie die Ummeldung als bevollmächtigter Vertreter vornehmen, bringen Sie bitte neben der Vollmacht zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasse der bevollmächtigenden Person mit.

Hinweis:
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen bzw. Nachweise vorlegen. Bitte nehmen Sie ggfs. im Vorfeld Kontakt mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf.

Alternativ zur persönlichen Vorsprache besteht auch die Möglichkeit, das unten abrufbare Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 5,- € (bar, Verrechnungsscheck, Einzugsermächtigung) an die Gemeindeverwaltung zu senden.

Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 5,- €.

Rechtsgrundlagen

Formular

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr