Möchten Sie ein privates Feuerwerk zünden, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk", alte Bezeichnung: Klasse II) erhalten.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch. So kann die Genehmigung z.B. untersagt werden, wenn auf Grund der bestehenden Witterungslage Waldbrandgefahr herrscht.
Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Bitte verwenden Sie zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung dieses Formular.
Gemäß der Kostenverordnung zum
Sprengstoffgesetz und des hierzu erlassenen Gebührenverzeichnisses beträgt die
Gebühr für die Erteilung der
Ausnahmegenehmigung 35,- €.
Wir bemühen uns um eine umgehende
Bearbeitung Ihres Antrages. Da teilweise noch externe Stellen (z.B. Feuerwehr,
Umweltschutz) angehört werden müssen,
kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu vier Wochen dauern. Wir
bitten Sie aus diesem Grund, den Antrag rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung
zu stellen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines
Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt
werden kann.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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