Zur Ausstellung dieses Ehefähigkeitszeugnisses benötigt das Standesamt
von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei einer
Eheschließung in Deutschland, denn es bescheinigt damit, dass der
Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Der Antrag ist beim Wohnsitzstandesamt zu stellen. Falls Sie keinen
deutschen Wohnsitz mehr haben, dann wenden Sie sich bitte an das
Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes.
Hatten Sie nie einen
deutschen Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5.
13357 Berlin für Sie zuständig.
Bitte
lassen Sie sich beim Standesamt beraten, welche Unterlagen im Einzelnen
benötigt werden, da dies immer von Ihrer persönlichen Situation
abhängt. Wenn Sie im Ausland leben, hilft Ihnen auch die Deutsche
Auslandsvertretung weiter.
Fordert der ausländische Staat von Ihnen nur eine „Ledigkeitsbescheinigung“, so wenden Sie sich bitte an das Meldeamt Ihres Wohnsitzes und lassen sich dort eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt,
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,-- Euro, wenn auch
ausländisches Recht zu beachten ist unabhängig von der
Staatsangehörigkeit 80,-- Euro.
Standesamt
0721 97886-19
standesamt@egg-leo.de
Standesamt
0721 97886-18
standesamt@egg-leo.de
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
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