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Ehefähigkeitszeugnis

Zur Ausstellung dieses Ehefähigkeitszeugnisses benötigt das Standesamt von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie bei einer Eheschließung in Deutschland, denn es bescheinigt damit, dass der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Der Antrag ist beim Wohnsitzstandesamt zu stellen. Falls Sie keinen deutschen Wohnsitz mehr haben, dann wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes.
Hatten Sie nie einen deutschen Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5. 13357 Berlin für Sie zuständig.

Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, da dies immer von Ihrer persönlichen Situation abhängt. Wenn Sie im Ausland leben, hilft Ihnen auch die Deutsche Auslandsvertretung weiter.

Fordert der ausländische Staat von Ihnen nur eine „Ledigkeitsbescheinigung“, so wenden Sie sich bitte an das Meldeamt Ihres Wohnsitzes und lassen sich dort eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen.

Gebühren


Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,-- Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit 80,-- Euro.

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr